Der europäische Rahmen
Die Asiatische Hornisse steht seit dem 3. August 2016 auf der Unionsliste invasiver Arten der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 [16][1]. Bis 2025 galt in Deutschland das Regime der Früherkennung und Sofortbeseitigung.
Wichtige Änderung im März 2025: Die Art wurde in Deutschland von „neu auftretend" auf „weit verbreitet" umgestuft und unterliegt seither dem Management nach Artikel 19 der Verordnung. Damit entfielen die Bekämpfungspflicht und eine formale bundesweite Meldepflicht [1].
Das bedeutet nicht, dass die Art harmlos wäre. Der Wechsel besagt nur, dass eine flächendeckende Ausrottung als nicht mehr erreichbar gilt. Fundmeldungen bleiben ausdrücklich erwünscht und sind weiterhin Kern des Managements [1].
Wer zuständig ist
Zuständig sind die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bundesländer haben dafür eigene Meldewege eingerichtet [1].
| Bundesland | Meldeweg |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Meldeportal der LUBW |
| Bayern | beewarned.de |
| Nordrhein-Westfalen | vespa-velutina.nrw beziehungsweise Neobiota-Portal NRW |
| Hessen | Meldeportal des HLNUG |
| Rheinland-Pfalz | Landes-Meldeportal |
| Saarland | velutina-saar.de |
| Niedersachsen, Bremen, Hamburg | Portal Neobiota-Nord |
| Berlin | Hymenopterendienst des NABU |
| Brandenburg | Landesverband Brandenburgischer Imker |
| Thüringen | Landesamt für Umwelt |
| Übrige Länder | jeweiliges Landes-Meldeportal |
Was jede Meldung braucht
Ein Foto oder Video ist bei den Meldestellen durchgängig Voraussetzung. In Nordrhein-Westfalen ist der Bildbeleg vor einer Tötung sogar verpflichtend [2] — er schützt die heimische Hornisse vor Verwechslung.
Doppelt melden schadet nicht. Eine Meldung hier auf der Karte ersetzt die amtliche Meldung nicht — sie macht den Fund aber sofort für andere Imkerinnen und Imker in der Umgebung sichtbar. Hier melden
Was sich nicht belegen ließ
- Ob wirklich jedes Bundesland zum heutigen Tag ein eigenes Portal betreibt und unter welcher genauen Adresse, ließ sich nicht lückenlos über eine einzige Quelle bestätigen. Die Tabelle nennt den jeweils dokumentierten Hauptweg.
- Ob einzelne Länder über die EU-Regelung hinaus eine eigene Meldepflicht verankert haben, ist uneinheitlich und nicht pauschal belegbar.